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| Die Umsetzung der neuen ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) erfordert seit 2004 von den medizinischen Fakultäten grundlegende Neukonzeptionen ihrer medizinischen Curricula. Eine Intensivierung der Kooperation zwischen den fünf medizinischen Fakultäten in Bayern wird die Qualität der medizinischen Ausbildung weiter substantiell verbessern, zu gemeinsamen Standards führen und den Hochschulstandort bundesweit aufwerten. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden nationalen Exzellenzförderungsprogramms Lehre von Bedeutung. |
| Jede der Medizinfakultäten wird ihre besonderen Stärken in den Verbund der Kompetenzzentren im Rahmen aller fünf Kompetenzzentren einbringen. Auf dem Treffen der bayerischen Studiendekane Medizin wurde vor diesem Hintergrund einvernehmlich folgende Themenzuordnung für die geplanten Kompetenzzentren Lehre im Dezember 2006 formuliert, die jeweils koordinierend tätig sein werden: |
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| Eine Anschubfinanzierung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Unterricht und Kunst über drei Jahre wird angestrebt. Die Fakultäten verpflichten sich, jeweils einen Eigenanteil im Umfang der Anschubfinanzierung zu erbringen und die Weiterführung der Kompetenzzentren mit eigenen Mitteln langfristig zu sichern. Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit der Kompetenzzentren über die Förderphase hinaus durch einen Kooperationsvertrag zu verstetigen. |
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